|
|
P2P-Lending – die neue Art zu investieren
Über P2P-Plattformen https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ können private Anleger ihr Kapital direkt an Kreditnehmer vergeben und damit attraktive Zinsen erzielen. Durch die Nutzung solcher Plattformen können Investoren ihre Mittel direkt verleihen und eine höhere Rendite erzielen als bei klassischen Sparprodukten. Ein bewusster Umgang mit Chancen und Risiken ist entscheidend, um von P2P-Lending nachhaltig zu profitieren.
Besteuerung von P2P-Zinsen in Deutschland
Kapital, das über P2P-Plattformen verliehen wird, erzeugt Zinsen, die steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer. Da ausländische Anbieter häufig keine Steuer einbehalten, müssen die Zinserträge eigenständig in der Steuererklärung angegeben werden.
Anlageerträge korrekt deklarieren
Nur wenn die Zinserträge den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, fällt Abgeltungsteuer an. Investoren geben ihre P2P-Erträge in der Anlage KAP der Steuererklärung an. Kommt es zu endgültigen Kreditausfällen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
Steuerliche Aspekte bei internationalen P2P-Krediten
Internationale P2P-Plattformen erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Steuererklärung. Quellensteuern im Ausland lassen sich bei bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen oft anrechnen. Eine ordentliche Buchführung erleichtert die Steuererklärung und verhindert Probleme mit dem Finanzamt. |
|