|
|
P2P-Lending als moderne Anlageform
Das P2P-Lending https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ , also das direkte Verleihen von Kapital über Online-Plattformen, gewinnt in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Dieses Verfahren ermöglicht es, die eigenen Mittel gezielt zu vergeben und potenziell höhere Erträge zu erzielen. Neben den Renditechancen ist es wichtig, die Risiken und steuerlichen Pflichten zu kennen.
P2P-Erträge und steuerliche Behandlung
Zinsen aus P2P-Krediten gelten steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Die effektive Steuerlast setzt sich aus 25 % Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und möglicher Kirchensteuer zusammen. Da ausländische Anbieter häufig keine Steuer einbehalten, müssen die Zinserträge eigenständig in der Steuererklärung angegeben werden.
Sparer-Pauschbetrag und steuerliche Pflichten
Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil der Zinseinnahmen vor der Steuerpflicht. Investoren geben ihre P2P-Erträge in der Anlage KAP der Steuererklärung an. Kommt es zu endgültigen Kreditausfällen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
Auslandsplattformen und praktische Hinweise für Anleger
Viele P2P-Plattformen haben ihren Sitz im Ausland, was zusätzliche steuerliche Aspekte mit sich bringt. Quellensteuern im Ausland lassen sich bei bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen oft anrechnen. Nur durch genaue Aufzeichnungen lassen sich steuerliche Verpflichtungen korrekt erfüllen. |
|